25.03.2020 — Stadtentwicklungsverband Ulm/Neu-Ulm
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein
Soforthilfeprogramm aufgelegt: Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.